top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Geltungsbereich
Sobald der Interessent ein Exposé anfordert und damit unsere Provisionshinweise zur Kenntnis nimmt, kommt zwischen ihm und Wolfgang Gerlach Immobilien ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen verbindlichen Bestandteil des Vertrags und werden vom Kaufinteressent mit der Anforderung anerkannt.

2. Vertraulichkeit und Verbot der Weitergabe
Alle von Wolfgang Gerlach Immobilien bereitgestellten Informationen und Unterlagen – insbesondere Exposé und dessen Inhalt – sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Wolfgang Gerlach Immobilien zulässig.
Verstößt der Interessent gegen dieses Verbot und kommt es aufgrund der Weitergabe durch den Dritten oder eine weitere Person zum Abschluss eines Hauptvertrags, der gemäß diesen Bedingungen provisionspflichtig wäre, hat der Maklerkunde Schadenersatz in Höhe der regulären Provision zu leisten. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt ihm vorbehalten. Unberührt bleiben Ansprüche von Wolfgang Gerlach Immobilien auf weitergehenden Schadenersatz.

3. Angebote
Sämtliche Angebote von Wolfgang Gerlach Immobilien sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenvermietung, Zwischenverkauf und Irrtum bleiben vorbehalten. Die Objektangaben basieren auf Informationen, die uns insbesondere von Verkäufern oder Vermietern übermittelt wurden. Wolfgang Gerlach Immobilien übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit. Es obliegt dem Kunden, diese Angaben eigenständig zu überprüfen. Für etwaige Fehler wird nur gehaftet, wenn sie auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

4. Entstehung des Provisionsanspruchs
Die Mitteilung der Objektadresse oder des Anbieters erfolgt stets unter Hinweis auf die Provisionspflicht im Falle eines Kaufs, Tauschs oder einer Anmietung.
Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung von Wolfgang Gerlach Immobilien ein Hauptvertrag zustande kommt. Eine Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit genügt.
Selbst wenn der Hauptvertrag zu anderen Konditionen als ursprünglich angeboten abgeschlossen wird oder ein anderes Objekt desselben Vertragspartners betrifft, bleibt der Anspruch bestehen, sofern das erzielte Ergebnis wirtschaftlich dem angebotenen Geschäft entspricht oder nur geringfügig abweicht. Dies gilt etwa bei Kauf statt Miete, Erwerb von Anteilen statt Objekten oder bei Erbbaurecht statt Kauf.

5. Fälligkeit
Mit Abschluss des Kauf-, Miet- oder Tauschvertrags wird die Provision fällig und ist nach Zugang der Rechnung zu begleichen.
Wolfgang Gerlach Immobilien ist berechtigt, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Erfolgt der Vertragsschluss ohne unsere Teilnahme, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich Auskunft über den Inhalt des Vertrags sowie die für die Provisionsberechnung erforderlichen Daten zu erteilen.

6. Provisionshöhe
Grundlage für die Berechnung der Provision ist der gesamte Kaufpreis bzw. die vereinbarte Nettokaltmiete bei Gewerbeimmobilien. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, beträgt die Käuferprovision 3,57 % des wirtschaftlichen Kaufpreises, bei Gewerbemietverträgen die Mieterprovision 3,57 Monatsmieten – jeweils inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19 %).
Handelt es sich gemäß § 656a BGB um den Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses und ist Wolfgang Gerlach Immobilien für Käufer und Verkäufer tätig, zahlen beide Parteien eine Provision in gleicher Höhe. Wird einer Partei ein Nachlass oder Teilerlass gewährt, reduziert sich die Provision der anderen Partei im gleichen Umfang. Die jeweils betroffene Vertragspartei wird darüber informiert.

7. Tätigkeit für beide Seiten
Wolfgang Gerlach Immobilien darf sowohl für den Käufer bzw. Gewerbemieter als auch für den Verkäufer bzw. Vermieter tätig werden – entgeltlich oder unentgeltlich. In diesem Fall ist Neutralität und Unparteilichkeit sicherzustellen.

8. Vorkenntnis des Kunden
Ist dem Kunden das angebotene Objekt bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Kalendertagen, mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen. Unterbleibt diese Mitteilung, hat der Kunde alle Aufwendungen zu ersetzen, die Wolfgang Gerlach Immobilien aufgrund der fehlenden oder verspäteten Vorkenntnisinformation entstanden sind.

9. Haftungsbegrenzung
Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit von Wolfgang Gerlach Immobilien, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) oder für Fälle, in denen bestimmte Eigenschaften ausdrücklich zugesichert wurden.

10. Hinweise nach dem VSBG
Wolfgang Gerlach Immobilien ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für Vollkaufleute gilt München als Erfüllungsort und Gerichtsstand.

12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine solche zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Interessen beider Vertragsparteien möglichst nahekommt und den übrigen Vereinbarungen nicht widerspricht.

bottom of page